Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen
entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem
Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch
diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt, genauso wie die
Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt
zu sein, eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 54 i.V.m. § 19 BMG).